Dienstleistungen: VG Lisberg

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
VG Lisberg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Schloss

Dienstleistungen

Öffentlicher Dienst, Informationen über Karriere und Berufseinstieg beim Freistaat Bayern

Der öffentliche Dienst in Bayern bietet eine Vielzahl interessanter und abwechslungsreicher Arbeitsplätze in unterschiedlichsten Tätigkeitsbereichen - sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Neben den „klassischen“ Bereichen wie der Steuerverwaltung, Justiz und Polizei sind beim Freistaat Bayern viele weitere Berufsfelder vertreten: vom Hochschullehrer über den Architekten und Verwaltungsinformatiker bis hin zu den Mitarbeitern in Kliniken und Museen.

Eine Beschäftigung beim Freistaat Bayern bringt viele Vorteile mit sich. Insbesondere bietet Ihnen der öffentliche Dienst:

  • Leistungsorientierte Bezahlung,
  • moderne Arbeitsplätze,
  • flexible Arbeitszeitmodelle,
  • großzügige Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten,
  • umfassende Fortbildungsangebote,
  • gute Entwicklung- und Qualifizierungsmöglichkeiten,
  • bayernweite Einsatzmöglichkeiten und
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz!

Folgende Voraussetzungen werden u. a. von Ihnen erwartet:

  • Interesse an einer selbständigen und verantwortungsvollen Tätigkeit,
  • Spaß an der Arbeit im Team,
  • Flexibilität,
  • Wille, die eigenen Kenntnisse durch Fortbildungen ständig zu vertiefen und auf dem Laufenden zu halten sowie
  • Freude an einer aktiven und kreativen Mitgestaltung innerhalb einer modernen Verwaltung.

 

Beamtinnen und Beamte

Die größte Gruppe der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beim Freistaat Bayern sind Beamtinnen und Beamten. In das Beamtenverhältnis können Bewerberinnen und Bewerber berufen werden, wenn sie die erforderliche Vorbildung besitzen. Zudem ist die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union Grundvoraussetzung für die Verbeamtung.

Der Einstieg in die Leistungslaufbahn/in das Beamtenverhältnis erfolgt entsprechend der jeweiligen Vor- und Ausbildung in einer der vier Qualifikationsebenen. Bei herausragenden Leistungen bestehen auch Qualifizierungsmöglichkeiten für die Ämter ab der nächsthöheren Qualifikationsebene.

Die unterschiedlichen Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche werden in insgesamt sechs Fachlaufbahnen gebündelt, innerhalb derer unterschiedliche fachliche Schwerpunkte und Aufgabenbereiche bestehen. Für einige dieser Bereiche ist ein spezieller, auf die Bedürfnisse des öffentlichen Dienstes abgestimmter Vorbereitungsdienst eingerichtet.

Mehr Informationen über die grundsätzlichen Einstellungsvoraussetzungen und Entwicklungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst der bayerischen Verwaltung finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe unter "Weiterführende Links": „Der öffentliche Dienst – ein attraktiver Arbeitgeber!“). Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat ist zuständig für das gesamte öffentliche Dienstrecht in Bayern - von der Ausbildung über die Bezahlung bis hin zu den Pensionen. Über die speziellen Voraussetzungen und die vielseitigen Tätigkeiten der einzelnen Geschäftsbereiche können Sie sich zudem auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien sowie bei den Einstellungsbehörden informieren (siehe auch unter „Für Sie zuständig“: „Behörden“). Die Einstellungsbehörden helfen Ihnen gerne weiter.

 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Neben der Gruppe der Beamtinnen und Beamten beschäftigt der Freistaat Bayern auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats übt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat die zentrale Arbeitgeberfunktion aus und verhandelt mit den Gewerkschaften die Tarifverträge.

Der Einsatz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt in vielseitigen und interessanten Aufgabenbereichen und auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung. Je nach Schul- und Berufsausbildung sowie der jeweiligen Berufserfahrung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in den folgenden Tätigkeitsbereichen beschäftigt:

  • Allgemeine Verwaltungstätigkeit (z. B. Sekretär/in, Sachbearbeiter/in),
  • Datenverarbeitung (z. B. Datenerfasser/in, Programmierer/in),
  • Technik (Handwerksmeister/in, Ingenieur/in),
  • medizinisch-technischer Bereich (z. B. medizinisch-technische/r Assistent/in),
  • Pflegedienst (z. B. als Pflegehelfer/in, Krankenschwester/Krankenpfleger),
  • Kraftfahrer/in, Hausmeister/in, Handwerker/in

Weitergehende Informationen stellen Ihnen gerne die Einstellungsbehörden (siehe auch unter „Für Sie zuständig“: „Behörden“) zur Verfügung.

 

Ausbildungs- und Studienplätze

Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung, in der Justiz und im allgemeinen Vollzugsdienst (zweite Qualifikationsebene) sowie die Studienplätze an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (dritte Qualifikationsebene) werden einmal im Jahr vergeben. Dazu führt der Bayerische Landespersonalausschuss jeweils ein zentrales Auswahlverfahren durch. Nähere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen, der Auswahlprüfung und dem Einstellungsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses (siehe „Weiterführende Links“).

Neben diesen Einstiegsmöglichkeiten werden auch Ausbildungen (z. B. der Polizeivollzugsdienst in der zweiten Qualifikationsebene), praxisintegrierte duale Studiengänge (Landwirtschafts-, Vermessungs- und Bauverwaltung) und der Studiengang Verwaltungsinformatik (siehe auch unter „Weiterführende Links“: „Eintritt in den öffentlichen Dienst – Studium im öffentlichen Dienst“) angeboten, die nicht dem o. g. Zuweisungsverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses unterliegen. Ausführliche Informationen zu diesen Ausbildungen und Studiengängen sowie zum jeweiligen Einstellungsverfahren finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Ministerien sowie bei den jeweiligen Einstellungsbehörden.

 

Stellenangebote

Die Behörden in Bayern veröffentlichen externe Stellenausschreibungen und -angebote, u.a.

  • auf den Internetseiten der jeweiligen Behörde,
  • in Job- und Stellenportalen sowie
  • in Printmedien (z. B. in der Bayerischen Staatszeitung, auch online siehe "Weiterführende Links").

Wenn Sie sich für eine der vielfältigen Tätigkeitsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst interessieren, können Sie sich an die jeweilige Einstellungsbehörde wenden. Bei vielen Behörden sind Initiativbewerbungen möglich.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

AdresseBayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4
80539 München
+49 89 2306-0+49 89 2306-0
+49 89 2306-2808+49 89 2306-2808

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0+49 921 604-0
+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Behörden

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.