Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Arzneimittel, Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Grundsätzlich dürfen Arzneimittel nur in Apotheken verkauft werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für die sogenannten freiverkäuflichen Arzneimittel. Das können zum Beispiel Tees, Salben oder Tabletten sein, die pflanzliche Stoffe wie Baldrian enthalten. Wenn Sie diese Produkte in Ihrem Geschäft verkaufen möchten, muss immer ein Mitarbeiter mit nachgewiesener Sachkenntnis vor Ort sein. Diese Sachkenntnis können Sie durch die Prüfung nachweisen.

In der Prüfung müssen Sie beispielsweise Fragen zur sachgemäßen Lagerung freiverkäuflicher Arzneimittel, mögliche Gefahren bei Überdosierung der Wirkstoffe und gesetzlichen Vorschriften zum Umgang und Verkauf beantworten können. Der Fragebogen umfasst 50 Multiple-Choice-Fragen und 5 offene Fragen.

Sie sollten sich auf die Prüfung inhaltlich vorbereiten, beispielsweise durch Besuch eines Vorbereitungskurses. Dies ist jedoch nicht Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Mit einem Hochschulstudium oder einer Berufsausbildung aus dem Bereich Pharmazie besitzen Sie möglicherweise bereits die Sachkenntnis und müssen diese nicht durch eine gesonderte Prüfung nachweisen, mehr dazu finden Sie in den weiterführenden Informationen.

  • keine

Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.

  • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
  • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

  • keine

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

  • § 50 Arzneimittelgesetz (AMG)
  • §§ 1-5 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth

AdresseIndustrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Bahnhofstraße 25
95444 Bayreuth
+49 921 886-0+49 921 886-0
+49 921 886-9299+49 921 886-9299

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.