Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Rechtsreferendare, Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung

Hier erfolgt eine viermonatige Ausbildung bei einem Landratsamt, in bestimmten Fällen bei einer Gemeinde, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Innenministeriums.

Bei der öffentlichen Verwaltung werden die Rechtsreferendarinnen und Rechtreferendare für die Dauer von vier Monaten bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ausgebildet.

Es besteht zudem die Möglichkeit, die praktische Ausbildung bei der öffentlichen Verwaltung für eine Zeit von bis zu zwei Monaten bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht zu absolvieren. Darüber hinaus können im Rahmen des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums Einblicke in die praktische Arbeit einer Verwaltungsbehörde oder eines Verwaltungsgerichts gewonnen werden. Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration bietet einige wenige Plätze für das Pflichtwahlpraktikum im Berufsfeld 2 - Verwaltung an. Weiterhin besteht die Möglichkeit, während der ersten beiden Monate der Verwaltungsstation (einschließlich des letzten Monats der Justizstation) sowie alternativ während der Rechtsanwaltsstation das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaft Speyer unter Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst zu absolvieren.

Die Ausbildung im öffentlichen Recht hat das Ziel, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den Aufgaben und der Arbeitsweise der Verwaltung und der öffentlich-rechtlichen rechtsberatenden Praxis sowie des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes vertraut zu machen.

Die Station soll sie befähigen, normative Regelungen und Verwaltungsvorschriften in ihren gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und europarechtlichen Zusammenhängen zu sehen und das Verständnis für planendes und gestaltendes Verwaltungshandeln wecken.

Rechtsreferendare werden während ihres Ausbildungsaufenthalts in der Regel in verschiedenen Abteilungen oder Sachgebieten der jeweiligen Behörden bzw. in Kammern an den Verwaltungsgerichten eingesetzt. Die Betreuung der Ausbildung erfolgt durch juristische Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte, die über die Befähigung zum Richteramt verfügen, oder Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht.

Voraussetzung für einen praktischen Ausbildungsaufenthalt bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung oder einem Bezirk ist die Zuweisung durch die jeweils zuständige Regierung.

Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der Dauer der Verwaltungsstation und des Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern 2 (Verwaltung), 4 (Wirtschaft), 5 (Arbeits- und Sozialrecht) und 7 (Steuerrecht).

Zusätzliche Voraussetzungen für eine Zuweisung zum Verwaltungsgericht sind ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Regierung und keine entgegenstehenden Belange der Ausbildung.

  • §§ 44 ff. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth

AdresseBayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth
Friedrichstr. 16
95444 Bayreuth
+49 921 5904-0+49 921 5904-0
+49 921 5904-500+49 921 5904-500

Bezirk Oberfranken

AdresseBezirk Oberfranken
Cottenbacher Straße 23
95445 Bayreuth
+49 921 7846-0+49 921 7846-0
+49 921 7846-90+49 921 7846-90

Landratsamt Bamberg

AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-125+49 951 85-125

Regierung von Oberfranken

AdresseRegierung von Oberfranken
Ludwigstr. 20
95444 Bayreuth
+49 921 604-0+49 921 604-0
+49 921 604-41258+49 921 604-41258

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.