Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Beteiligungsbericht, Bereitstellung durch Kommune

Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt. Gleiches gilt für jeden Landkreis gemäß Art. 82 Abs. 3 Landkreisordnung und für jeden Bezirk gemäß Art. 80 Abs. 3 Bezirksordnung.

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 Gemeindeordnung (bzw. Art. 75 Landkreisordnung oder Art. 73 Bezirksordnung), die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 Nr. 5 Gemeindeordnung (bzw. Art. 82 Abs. 1 Nr. 5 Landkreisordnung oder Art. 80 Abs. 1 Nr. 5 Bezirksordnung), die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde, des Landkreises oder des Bezirks dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen und Bürger transparent bleibt.

  • Art. 94 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 87 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 82 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 75 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 80 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
  • Art. 73 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)

Verwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 21, Kämmerei

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Lisberg - Sachgebiet 21, Kämmerei
Am Schloß 6
96170 Lisberg
+49 9549 9897-50+49 9549 9897-50
+49 9549 9897-70+49 9549 9897-70

Sachgebiet 21, KämmereiOrt
Am Schloß 6
96170 Lisberg

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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