Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige

Wenn Sie ein Unternehmen des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes beginnen, müssen Sie das der Handwerkskammer anzeigen und sich in ein Verzeichnis eintragen lassen.

In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen. Den Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes haben Sie unverzüglich der Handwerkskammer in deren Bezirk Ihre gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen und sich in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe eintragen zu lassen.

Mit der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Betriebe wird der Betrieb Mitglied der Handwerkskammer und ist zur Entrichtung von Beiträgen entsprechend der Beitragsordnung der jeweiligen Handwerkskammer verpflichtet.

Sie möchten sich in einem zulassungsfreien Handwerk oder einem handwerksähnlichen Gewerbe selbständig machen. 

Die Anzeige des Beginns hat unverzüglich bei der Handwerkskammer zu erfolgen, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt. Daraufhin erfolgt die Eintragung in das Unternehmensregister.

Beginn oder Ende des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerkähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe müssen unverzüglich angezeigt werden.

etwa 70 - 153 EUR

Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Oberfranken

Ersteintragung in die Handwerksrolle bzw. in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

  • für Einzelunternehmen: 76 EUR
  • für andere Rechtsformen: 153 EUR

jede Änderung jeweils eine Gebühr von 51 EUR

In den zulassungsfreien Handwerken und in den handwerksähnlichen Gewerben können Sie sich ohne besondere Zulassungsbedingungen selbständig machen.

  • Gewerbeanmeldung (kann nachgereicht werden)
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers des Betriebsinhabers

  • §§ 18 - 20 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
  • Gebührenordnung der Handwerkskammer

Regionale ErgänzungRedaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für Oberfranken

Handwerkskammer für Oberfranken

AdresseHandwerkskammer für Oberfranken
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
+49 921 910-0+49 921 910-0
+49 921 910-309+49 921 910-309

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

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