Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum, Vollzug

Geförderte (Sozial-)Mietwohnungen unterliegen der Wohnungsbindung. Die zuständigen Behörden stellen die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher.

Der Freistaat Bayern fördert den Bau und die Modernisierung von Mietwohnungen für in der sozialen Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende. Die Auswahl der zu fördernden neuen Bauvorhaben richtet sich nach der Dringlichkeit des örtlichen Wohnungsbedarfs. Als Gegenleistung für die Fördermittel unterliegen die geförderten Wohnungen der Wohnungsbindung, die sowohl Verfügungsberechtigte (Eigentümer) als auch Mieter bei der Nutzung der Objekte einschränken können. Als wesentlichste Einschränkungen sind hier vor allem die Belegungs- und die Mietpreisbindung zu nennen.

Die Landratsämter, kreisfreien Städte, Großen Kreisstädte oder "Großen Delegationsgemeinden" sind zuständige Stellen zum Vollzug der Wohnungsbindung. Sie stellen in ihrem Gebiet die bestimmungsgemäße Nutzung von geförderten Wohnungen sicher (einschließlich gefördertem Eigenwohnraum, der während der Bindungsdauer vermietet werden soll). Hierzu zählen die Belegung der Wohnung mit berechtigten Mietern, die Einhaltung der zulässigen Miethöhe sowie z. B. Fragen zum Bindungsablauf und zur Umwandlung von Sozialmietwohnungen in Eigentumswohnungen. Sie verfolgen Verstöße gegen die Wohnungsbindung und räumen gegebenenfalls Wohnungen.

  • Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen in Bayern (Bayerisches Wohnungsbindungsgesetz - BayWoBindG)
  • Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
  • Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts (DVWoR)

Landratsamt Bamberg

AdresseLandratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0+49 951 85-0
+49 951 85-125+49 951 85-125

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.