Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Lärmschutzzeugnis, Beantragung der Ausstellung

Sie können ein Lärmschutzzeugnis für ein Luftfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen beantragen bei der Verkehrszulassung oder im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte.

Mit einem Lärmschutzzeugnis können Sie nachweisen, dass der Lärm eines Luftfahrzeugs, das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet. Die aktuellen Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen veröffentlicht die EASA auf ihrer Homepage.

Ein Lärmschutzzeugnis können Sie in folgenden Situationen beantragen:

  • Antrag auf Verkehrszulassung
  • Änderung der Lärmwerte eines zugelassenen Luftfahrzeugs

Segelflugzeuge und Ballone benötigen kein Lärmschutzzeugnis.

Das für das Luftfahrzeug ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung dieses Luftfahrzeugs.

Achten Sie beim Ausfüllen des Lärmschutzzeugnisses besonders darauf, die Informationen korrekt einzutragen. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen.

Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekte Nummer ("Record-No") der EASA-Lärmliste (EASA - European Aviation Safety Association) angeben.

Abweichungen führen dazu, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermitteln kann.

  • Sie können nachweisen, dass der Lärm des Luftfahrzeugs das technisch notwendige Maß nicht überschreitet. Der Nachweis erfolgt durch
    • die Übereinstimmung mit dem Muster oder
    • eine Überprüfung der Lärmwerte und eine entsprechende Bescheinigung.
  • Ändern sich die Lärmwerte, benötigen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis.
  • Die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses ist nur möglich, wenn eine Lärmzulassung vorliegt.
  • Das Lärmschutzzeugnis kann jede natürliche oder juristische Person beantragen.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.

Die Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Nach dem Absenden schicken Sie bei einer Änderung der Lärmwerte das bisherige Lärmschutzzeugnis im Original und postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt. Verwenden Sie dabei die Vorgangsnummer.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten das Lärmschutzzeugnis im Original.

Post, E-Mail oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zur Ausstellung eines Lärmschutzzeugnis auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Es gibt keine Frist.

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen der Verkehrszulassung. Die Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung ist abhängig von der Startmasse. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 80 EUR - 4.500 EUR

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 110 EUR

Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen. (1 bis 2 Wochen)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n

    Unterlagen, die erforderlich sind:

    • Antrag auf Erteilung eines Lärmschutzzeugnisses
    • ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck "Lärmschutzzeugnis für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt (siehe EASA-Formblatt 45)"

    für Anhang I Luftfahrzeuge:

    • ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck für die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses für Anhang I Luftfahrzeuge

    bei gebrauchten Luftfahrzeugen:

    • historische Aufzeichnungen zum Nachweis des Herstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsstandes des Luftfahrzeugs

    bei einer Änderung der Lärmwerte:

    • Nachweis über Änderung des Motors, Propellers oder Heckrotors wie zum Beispiel „Certificate of Release to Service“ oder Bordbuchauszug
    • das bisherige Lärmschutzzeugnis im Original

    für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

    für eine Eigentümergemeinschaft:

    • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

    für eine Haltergemeinschaft:

    • Zustimmung der Halterinnen und Halter

    Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

  • § 8 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • § 9 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
  • Abschnitt 21.B.425, Verordnung (EU) Nummer 748/2012 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen für die Erteilung von Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnissen für Luftfahrzeuge und zugehörige Produkte, Bau- und Ausrüstungsteile sowie für die Zulassung von Entwicklungs- und Herstellungsbetrieben
  • Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)

Luftfahrt-Bundesamt

AdresseLuftfahrt-Bundesamt
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
+49 531 2355-0+49 531 2355-0
+49 531 2355-9099+49 531 2355-9099

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