Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Gesetzliche Unfallversicherung, Abmeldung eines Unternehmens

Wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt, müssen Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse darüber informieren. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.

Sie müssen Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Änderungen in Ihrem Unternehmen melden. Das gilt auch, wenn Ihr Unternehmen den Betrieb einstellt. Ebenso müssen Sie melden, wenn Sie Ihre freiberufliche oder selbständige Tätigkeit beenden.

In beiden Fällen endet die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

  • Schließung Ihres Unternehmens
  • Aufgabe der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit

Sie können Ihr Unternehmen beziehungsweise Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit online oder per Post abmelden.

Online-Dienst:

  • Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.

Es fallen keine Kosten an.

1 bis 2 Wochen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • gegebenenfalls Gewerbeabmeldung oder Handelsregisterauszug

  • § 192 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)

Unfallkassen

Gewerbliche Berufsgenossenschaften

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.