Dienstleistungen: VG Lisberg

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Dienstleistungen

Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung, Übermittlung von Informationen

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) ist zuständig für die Mitglieder

  • der Ingenieurkammern-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie
  • der Psychotherapeuthenkammern in Bayern und im Saarland.

Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.

Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.

Die Mitglieder der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.

  • Mitgliedschaft in
    • Ingenieurkammer-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen oder Thüringen vor Vollendung des 45. Lebensjahres oder
    • Psychotherapeutenkammer Bayern oder der Psychotherapeutenkammer Saarland
  • Keine Berufsunfähigkeit

Nach Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bzw. die Berufskammer, werden die Mitgliedsdaten von der Berufskammer an die BIngPPV übermittelt.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der BIngPPV ist vom neuen Mitglied den Erhebungsbogen auszufüllen und an die BIngPPV zu senden. Der ausgefüllte Mitgliedschaftserhebungsbogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
Der Erhebungsbogen wird für weitere mitgliedschaftsrelevante Informationen benötigt wie z.B. Höhe des beitragspflichtigen Einkommens, mögliche Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren, Zugehörigkeit zu einem anderen Versorgungswerk des Berufsstands.

Das Mitglied erhält von der BIngPPV anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

keine

keine

wenige Tage

  • Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
  • Satzung der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
  • Art. 65 Satz 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 9 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG)
  • Staatsverträge zwischen Bayern und den Bundesländern Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen über die Zugehörigkeit zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
  • Staatsvertrag zwischen Bayern und den Bundesland Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung

Bayerische Versorgungskammer

AdresseBayerische Versorgungskammer
Denninger Str. 37
81925 München
+49 89 9235-6+49 89 9235-6
+49 89 9235-8025+49 89 9235-8025

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Hinweis: Die auf dieser und nachfolgenden Seiten aufgeführten Dienstleistungen und Informationen wurden aus dem BayerPortaldes Bayerisches Staatsministerium für Digitales übernommen. Auf den Inhalt haben wir keinen Einflluss.

Das BayernPortal ist das allgemeine Verwaltungsportal des Freistaats Bayern. Es bündelt Informationen über Leistungen von Kommunen, Landes- und Bundesbehörden für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Verwaltungen.