Herzlich willkommen in der Gemeinde Priesendorf!
Die Gemeinde Priesendorf mit dem Ortsteil Neuhausen liegt im westlichen Landkreis Bamberg im Aurachgrund, im wunderschönen Steigerwald. Entdecken Sie Wissenswertes und aktuelle Informationen über unsere Gemeinde und erleben Sie unsere einzigartige schöne Landschaft. Wir freuen uns über Ihr Interesse und laden Sie ein, unsere Gemeinde kennenzulernen.
Ihr
Matthias Krapp
1. Bürgermeister der Gemeinde Priesendorf
16.05.2022
Jährlich ereignen sich bundesweit Unfälle auf Friedhöfen, die auf lose Grabsteine zurückzuführen sind. Daher ist die Friedhofsverwaltung verpflichtet, mindestens einmal jährlich nach der Frostperiode eine Überprüfung der Grabsteine durch Sachkundige durchführen zu lassen.
Aus diesem Grund werden in diesem Jahr in der KW29 die Grabsteine auf ihre Standfestigkeit überprüft. Die Prüfung erfolgt durch eine Fremdfirma.
Die Standsicherheitsprüfungen der Grabsteine dienen der Unfallverhütung und erfolgen nach den Vorgaben der Verordnung für Sicherheit und Gesundheit (VSG 4.7) der Gartenbau-Berufsgenossenschaft unter Verweis auf die Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabsteinen (TA Grabmal).
Bei den nicht standsicheren Grabmalen erhalten die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabsteine durch die Friedhofsverwaltung eine schriftliche Benachrichtigung.
Gleichzeitig appellieren wir an alle Nutzungsberechtigten, auch selbst auf Mängel an den Grabsteinen zu achten, da Frost, starke Regenfälle, Senkungen durch Hohlräume, eindringende Wurzeln erfahrungsgemäß die Standsicherheit erheblich beeinträchtigen können. Dem Nutzungsberechtigten obliegt die Sorgfaltspflicht für den gefahrlosen Zustand der Grabstätte. Die Sorgfaltspflicht beinhaltet auch die Haftung bei Unfällen. Die Kontrolle durch den Friedhofsträger befreit den Nutzungsberechtigten nicht von seiner Verpflichtung.
Sollte sich herausstellen, dass ein Grabstein nicht mehr standfest ist, muss dies schnellstens durch ein zugelassenes Fachunternehmen sachgemäß befestigt werden. Ist die Standfestigkeit nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewährleistet, ist der Grabstein vorübergehend umzulegen.
08.02.2022
Die Verwaltung und die Außenstelle sind am Faschingsdienstag, 01.03.2022, geschlossen.